1. Gegenstand
Der fächerübergreifende Teilschwerpunkt „Methodik und Geschichte des Rechts“ eröffnet den vertieften Zugang zu den dogmatischen und historischen Grundlagen des geltenden Rechts. Die maßgeblichen Wertentscheidungen unserer Rechtsordnung sind Folge einer – zum Teil sehr langen – geschichtlichen Entwicklung. System und Methodik des geltenden Rechts hängen untrennbar mit den in der Vergangenheit entwickelten Regelungsstrukturen zusammen. Eine wirkliche Durchdringung unseres Rechtssystems ist daher ohne eine genaue Kenntnis der dogmatischen und historischen Grundlagen nicht vorstellbar.
Die Beschäftigung mit der Methodik und der Geschichte des Rechts schult besonders die logisch-analytischen Fähigkeiten und erleichtert eine kritische Bewertung rechtlicher Entwicklungen. Hierbei handelt es sich um juristische Schlüsselqualifikationen, die auch für die Chancen auf dem juristischen Arbeitsmarkt von größter Bedeutung sind. Die erworbenen dogmatischen und historischen Kenntnisse ermöglichen zudem ein tieferes Verständnis des Pflichtstoffes und sind damit über das Schwerpunktstudium hinaus examensrelevant. Noch wichtiger ist die Erweiterung des oftmals auf das Studium des geltenden deutschen Rechts beschränkten Horizonts. Die Kenntnis der gemeinsamen historischen und dogmatischen Wurzeln erleichtert nicht nur die Beschäftigung mit anderen Rechtsordnungen, sondern öffnet den Blick auf die gemeinsame europäische Rechtskultur.
2. Lehrveranstaltungen
• Methodenlehre – SoSe, 2 SWS
Grundlagen der juristischen Arbeitsweise (Methoden der Auslegung, richterliche Rechtsfortbildung, Rechtssprache und Argumentationstheorie), Behandlung der Frage, was „Recht“ eigentlich ist (Begriffe, Normen, Regeln, Prinzipien; Rechtssysteme und Rechtsordnungen; Geltung des Rechts; Recht und Moral/Ethik).
• Privatrechtsgeschichte – SoSe, 2 SWS
Entwicklung des Privatrechts in Deutschland ab dem Mittelalter unter Einbeziehung der geistig-philosophischen Zeitströmungen, Vergleich zur Privatrechtsentwicklung in den anderen europäischen Ländern.
• Strafrechtsgeschichte – WiSe, 1 SWS
Strafrecht im Früh- und Hochmittelalter / im Hoch- und Spätmittelalter, Entwicklung des Strafrechts in der frühen Neuzeit, Strafprozess und Strafvollzug, Einfluss von Naturrecht und Aufklärung, Feuerbach (1775-1833) und die Folgen, Reichsstrafgesetzbuch und seine Reform (1871-1933), Unrecht im NS-Staat.
• Römisches Recht II – WiSe, 1 SWS
Römisches Privatrecht der klassischen Zeit (ca. 27 v. bis 235 n. Chr.) mit Schwerpunkt auf dem Obligationenrecht (allgemeines Schuldrecht, Kaufrecht, jeweils im Vergleich mit dem BGB).
• Seminar, Exegese (rechtsgeschichtliche Quellenübung) – 2 SWS, WiSe/SoSe
Die angebotenen Lehrveranstaltungen werden im Jahresrhythmus mit einem Umfang von insgesamt 6 Vorlesungsstunden sowie 2 Stunden Seminaren bzw. Exegesen angeboten. In den Seminaren bzw. Exegesen besteht die Möglichkeit zum Erwerb des nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 SPBO für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung erforderlichen Scheins.
3. Examinatorium
Jeweils in der zweiten Häflte des Wintersemesters werden im Rahmen eine Examinatoriums Teilschwerpunktklausren zu Übungszwecken besprochen. Im Anschluss an das Wintersemester wird eine Übungsklausur angeboten, die während der Semesterferien geschrieben werden kann.
4. Kombination mit anderen Teilbereichen
Empfohlen wird die Kombination mit den Teilbereichen „Familien- und Erbrecht“, „Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht“, „Internationales Öffentliches Recht“. Ohne weiteres möglich ist auch die Kombination mit allen anderen Teilbereichen der Fächergruppe 2.
5. Ansprechpartner
Univ.-Prof. Dr. Peter Gröschler, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht.
Univ.-Prof. Dr. Michael Hettinger, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte.
Univ.-Prof. Dr. Andreas Roth, Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht.
Univ.-Prof. Dr. Friederike Wapler, Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht.
Univ.-Prof. Dr. Jan Zopfs, Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht.